Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

GUGGER MAN CAVE – Alpina Services GmbH

1. Geltungsbereich und Vertragspartnerin

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Angebote und Verträge über Planungs-, Gestaltungs-, Umbau- und damit zusammenhängende Dienstleistungen von GUGGER MAN CAVE, einer Marke der Alpina Services GmbH, Lindenweg 11, 6147 Altbüron, Schweiz (nachfolgend «Anbieterin»).

Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen in einer individuell angenommenen Offerte oder einem gesonderten Vertrag gehen diesen AGB vor. Die AGB werden Vertragsbestandteil, sofern die Kundschaft vor dem Vertragsabschluss darauf hingewiesen wird und ihnen zustimmt.

2. Leistungsangebot und Fachbetriebe

GUGGER MAN CAVE bietet die Konzeption, Planung und Gestaltung von Garagen, Kellern, Hobby- und Freizeiträumen sowie, je nach Offerte, deren bauliche und technische Umsetzung an. Massgebend für den Umfang der geschuldeten Leistungen ist die jeweilige schriftliche Offerte beziehungsweise der individuelle Vertrag.

Die Anbieterin kann für die Umsetzung qualifizierte Fachbetriebe beiziehen. Soweit diese im Auftrag der Anbieterin tätig werden, bleibt die Anbieterin für die vertraglich geschuldeten Leistungen verantwortlich.

Werden einzelne Leistungen direkt zwischen der Kundschaft und Drittunternehmen vereinbart, wird dies vor Vertragsschluss offengelegt. Für solche Verträge gelten die jeweiligen Vereinbarungen mit dem Drittunternehmen.

3. Anfragen und Vertragsabschluss

Die Angaben auf dieser Website, Paketbeschreibungen, Beispielbilder und gegebenenfalls im Raumkonfigurator dargestellte Preise dienen grundsätzlich der Orientierung und stellen ohne ausdrückliche anderslautende Bezeichnung keine verbindliche Offerte dar.

Die Übermittlung eines Kontaktformulars, von Fotos oder einer Raumkonfiguration ist unverbindlich und löst für sich allein weder einen kostenpflichtigen Auftrag noch eine Zahlungspflicht aus.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn eine verbindliche individuelle Offerte von der Kundschaft innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer angenommen wird, sofern die Offerte keine andere Regelung vorsieht.

4. Planung und Leistungsumfang

Vor der Ausführung können Besichtigungen, technische Abklärungen, Massaufnahmen oder Planungsarbeiten erforderlich sein. Sind solche Leistungen kostenpflichtig, werden Umfang und Vergütung vorab ausdrücklich vereinbart.

Die verbindliche Leistungsbeschreibung ergibt sich aus der angenommenen Offerte und ihren Anlagen. Visualisierungen, Materialien, Farben und technische Produkte können beispielhaft dargestellt sein. Verbindlich sind nur ausdrücklich vereinbarte Eigenschaften und Ausführungen.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Sämtliche Preise werden in Schweizer Franken (CHF) angegeben. Gegenüber Privatkundinnen und Privatkunden angegebene Endpreise verstehen sich einschliesslich der gegebenenfalls geschuldeten Mehrwertsteuer und obligatorischer Zuschläge.

Richtpreise auf der Website oder im Konfigurator können aufgrund der tatsächlichen Raumsituation, Materialwahl, technischen Anforderungen und individuellen Wünsche vom endgültigen Offertpreis abweichen.

Allfällige Akontozahlungen, Teilrechnungen und Zahlungsfristen werden in der individuellen Offerte beziehungsweise im Vertrag vereinbart. Fehlt eine besondere Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Fälligkeit.

6. Änderungen und Zusatzarbeiten

Änderungswünsche nach Vertragsabschluss sowie zusätzlich erforderliche Arbeiten werden vor ihrer Ausführung mit der Kundschaft abgestimmt.

Soweit Änderungen Mehrkosten oder Terminverschiebungen verursachen, informiert die Anbieterin darüber und holt grundsätzlich die Zustimmung der Kundschaft ein. Gesetzliche Rechte bei Überschreitung eines ungefähren Kostenansatzes bleiben vorbehalten.

7. Mitwirkungspflichten und Bewilligungen

Die Kundschaft stellt zutreffende Angaben zum Objekt bereit und ermöglicht nach Absprache den notwendigen Zugang zu Räumlichkeiten und technischen Einrichtungen.

Soweit erforderlich, hat sie die Zustimmung der Eigentümerschaft oder anderer Berechtigter einzuholen. Die Zuständigkeit für allfällige behördliche Bewilligungen, statische Nachweise, Elektroabnahmen und weitere Genehmigungen wird projektbezogen vereinbart.

Zwingende öffentlich-rechtliche Vorschriften und fachliche Prüfpflichten bleiben unberührt.

8. Ausführung und Termine

Projektbeginn, Ausführungsdauer und Meilensteine werden individuell vereinbart. Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich festgelegt wurden.

Bei Verzögerungen durch unvorhersehbare bauliche Gegebenheiten, ausstehende Bewilligungen, Lieferprobleme oder Ereignisse ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs informiert die Anbieterin die Kundschaft zeitnah.

Allfällige Termin- und Kostenanpassungen erfolgen nach den vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen.

9. Übergabe, Abnahme und Mängelrechte

Nach Fertigstellung wird das Werk der Kundschaft zur Prüfung und Abnahme angeboten. Festgestellte Mängel sollen nach Möglichkeit in einem Abnahmeprotokoll festgehalten werden.

Für Mängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts. Bei unbeweglichen Werken und gesetzlich gleichgestellten Leistungen gilt eine gesetzliche Mängelrügefrist von mindestens 60 Tagen.

Die gesetzlichen Ansprüche auf Nachbesserung, Minderung, gegebenenfalls Rücktritt und Schadenersatz bleiben im gesetzlich vorgesehenen Umfang bestehen. Zwingende Gewährleistungsrechte werden durch diese AGB nicht ausgeschlossen.

10. Rücktritt und Vertragsbeendigung

Solange ein vereinbartes Werk noch nicht vollendet ist, kann die Kundschaft nach Art. 377 OR grundsätzlich vom Werkvertrag zurücktreten. Die Vergütung bereits geleisteter Arbeiten sowie eine gesetzlich geschuldete Schadloshaltung bleiben vorbehalten.

Für gesondert vereinbarte Beratungs- oder Planungsaufträge können je nach Vertragsart andere gesetzliche Kündigungsbestimmungen gelten.

Ein allgemeines voraussetzungsloses Widerrufsrecht allein aufgrund einer online übermittelten Anfrage besteht nicht. Zwingende gesetzliche Rücktritts- und Widerrufsrechte bleiben unberührt.

11. Haftung

Die Anbieterin haftet nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen für von ihr zu vertretende Vertragsverletzungen und Schäden.

Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden und nicht, soweit das Gesetz einen Ausschluss verbietet.

Für bereits vorhandene, bei zumutbarer Prüfung nicht erkennbare Mängel der Bausubstanz ist die Anbieterin nicht ohne Weiteres verantwortlich. Gesetzliche Prüf-, Hinweis- und Sorgfaltspflichten bleiben vorbehalten.

12. Visualisierungen und Urheberrechte

Fotos, Entwürfe, Pläne, Visualisierungen, Texte und weitere Inhalte sind im Rahmen der anwendbaren Urheber- und Nutzungsrechte geschützt.

Soweit nicht anders vereinbart, darf die Kundschaft die ihr überlassenen Projektdokumente nach vollständiger Bezahlung für das individuell vereinbarte Projekt verwenden und den damit beauftragten ausführenden Unternehmen zur zweckgebundenen Nutzung zugänglich machen, soweit die Anbieterin über die entsprechenden Rechte verfügt.

Eine darüber hinausgehende Verwertung bedarf der Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber.

13. Datenschutz

Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit Anfragen und Projekten bearbeitet werden, behandelt die Anbieterin gemäss den anwendbaren Datenschutzvorschriften.

Einzelheiten zur Datenbearbeitung und zu den Rechten betroffener Personen sind der separaten Datenschutzerklärung zu entnehmen.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht, unter Vorbehalt zwingend anwendbarer gesetzlicher Bestimmungen.

Für Streitigkeiten gelten die gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstände. Zwingende Gerichtsstände für Konsumentinnen und Konsumenten bleiben unberührt.

15. Stand und Änderungen

Stand: 3. November 2026. Für einen konkreten Vertrag gilt die Fassung der AGB, die bei dessen Abschluss wirksam einbezogen wurde. Spätere Änderungen gelten nicht rückwirkend ohne entsprechende Vereinbarung.


Kontakt

Alpina Services GmbH
GUGGER MAN CAVE
Lindenweg 11
6147 Altbüron
Schweiz

E-Mail: info@guggermancave.ch
Telefon: +41 77 429 74 88